Neues
CO2-Maut
Verehrte Kundschaft,
lt. einer EU-Richtlinie wird die CO2-Maut für alle Mitgliedstaaten spät. am 25.03.2024 umgesetzt. Die Bundesregierung hat sich entschieden diese Maßnahme bereits zum 01. Dezember 2023 umzusetzen. Der CO2-Mautsatz hängt davon ab, wie viel Kohlenstoffdioxid ein Fahrzeug ausstößt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Sie als Kunde aus Deutschland bedeutet das, dass wir ab dem 01.12.2023 einen Zuschlag von 0,05 €/kg erheben müssen, welcher gesondert zur Mautzulage auf unseren Dokumenten ausgewiesen wird. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Glas Fritz-Team
23.10.23
Glashüttenzuschlag (GHZ)
** ab März 2023 abgesetzt **
……………………………..
Verehrte Kundschaft,
da die Glasproduktion sehr energieintensiv ist (Herstellung durch Gasverbrennung) hat die Basisglasindustrie, auf Grund der aktuellen Gaspreissituation, kürzlich beschlossen einen sogenannten Glashüttenzuschlag (GHZ) einzuführen.
Dieser Zuschlag wird nun Industrieweit von den Herstellern der Basisgläser verlangt und von uns ohne weitere Zuschläge berechnet.
Der GHZ richtet sich nach dem EGIX® (European Gas Index).
Zur Berechnung des GHZ wird 7 Arbeitstage vor Beginn des neuen Monats der Monatsdurchschnitt des EGIX® herangezogen.
Ende März werden wir hier den Preis pro Kg für den April veröffentlichen. Der Mindestbetrag liegt bei 4,50 € netto.
Die Berechnungsformel hierzu lautet:
(EGIX® Wert – 80 €) x 0,00265 = Preis pro Kg
Die Quelle für den aktuellen EGIX® Wert finden sie auf folgender Seite:
https://www.montana-energie.at/services/egix
Der GHZ wird für alle Aufträge die ab April eingehen berechnet, unabhängig davon ob diese auf einem bestehenden Angebot beruhen.
Leider zwingen uns die bekannten Umstände zum kurzfristigen Handeln. Auch wir sind unglücklich mit dieser Situation, können diese Kosten aber nicht mehr durch Rationalisierungsmaßnahmen auffangen.
Solch unsichere Zeiten können wir nur gemeinsam überstehen und hoffen weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr GLAS-FRITZ-Team
14.03.2022
Energiezuschlag
Verehrte Kundschaft,
auf Grund der massiv gestiegenen Diesel-, Gas- und Strompreise sind wir dazu gezwungen den Energiezuschlag zu erhöhen.
Dieser Schritt ist nötig, um die stark gestiegenen Kosten für Produktion und Auslieferung zu kompensieren.
Der Energiezuschlag erhöht sich um 0,04 € pro Kg. Die Erhöhung wird Anfang April umgesetzt.
Für diese, leider unabdingbare, Maßnahme bitten wir um Ihr Verständnis und Beachtung bei Ihren Kalkulationen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr GLAS-FRITZ-Team
14.03.2022
Mindermengenzuschlag
Geschätzter Geschäftspartner,
aktuell beeinträchtigen die weiterhin steigenden Energiepreise unser tägliches Handeln insbesondere bei Klein-Aufträgen immens. Umso wichtiger ist es, dass unser Fuhrpark so effizient wie möglich auf den täglichen Touren zu Ihnen ausgelastet wird.
Wir haben uns daher dazu entschieden, ab Auftragseingang 01.03.2022 einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 15,00 € unter einem Gesamtwert von 200,00 € netto pro Lieferung zu berechnen.
Wir bitten um ihr Verständnis für diese notwendige Maßnahme und stehen Ihnen sehr gerne für weitere Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr GLAS-FRITZ-Team
01.03.2022
Energiezuschlag
Verehrte Kundschaft,
auf Grund der enorm gestiegen Energiepreise, sind wir gezwungen den Mindestbetrag für den anteiligen Energiezuschlag auf 6,90 € netto zu erhöhen.
Für diese, leider unabdingbare, Maßnahme bitten wir um Ihr Verständnis und Beachtung bei Ihren Kalkulationen.
Die Geschäftsführung
12.01.2022
LEDScreen
Mit unserem Partner, der KUZMAN INVISION GmbH, arbeiten wir eng zusammen und realisieren auch Ihren Traum vom beleuchtetem Glas. Dusche, Küchenrückwand, Deckenpanel oder ein Isolierglas. Wir verwirklichen gemeinsam Ihren Traum.
MusterKasten
Sie sind auf der Suche nach dem passenden Glas?
Dann schauen Sie in unseren Musterkasten!
Hier finden Sie verschiedene Floatgläser, Ornamente, Parsolgläser und auch Spiegel.
Isolierglas mit Kryptongas
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die Preisentwicklung bei Krypton und deren Folgen informieren.
Das Edelgas Krypton zählt aufgrund seiner geringen Wärmeleitfähigkeit zu den gefragten Füllgasen hochwertiger Isoliergläser. Seine Seltenheit, komplexe Herstellung und eine weltweit steigende Nachfrage lassen die Preise jedoch kontinuirlich ansteigen.
Krypton fällt vor allem in Luftzerlegungsanlagen grosser Stahlwerke an. Da viele dieser Betriebe im Zuge der Coronapandemie ihre Kapazitäten heruntergefahren haben, kommt es aktuell zu Lieferengpässen des Edelgases. Diese Gemengenlage führt zu einer Kostenexplosion auf dem Weltmarkt, die sich auch auf die Kalkulation von Isoliergläsern auswirkt.
Ab sofort bitte Isoliergläser mit Krypton- oder Kryptongasgemischen stets anfragen, da mit tagesaktuellen Preisen kalkuliert werden muss.
Vielen Dank für Ihr Verständins.
05.08.2020
Eröffnung Ausstellung Freiburg
In unserem Vertriebsbüro in Freiburg Hochdorf hat ab jetzt unsere neue Ausstellung für Sie geöffnet.
Kommen Sie vorbei und entdecken Sie die Vielfalt von Glas von Glasduschen über lackierte Küchenrückwänden in verschiedenen Farben bis hin zu komplexen Trennwandsystemen und Glasgeländern. Unser Team vor Ort freut sich auf Ihren Besuch!
Unsere Öffnungszeiten und Adresse für den Standort in Freiburg finden Sie hier.
26.06.2020
Wichtiger Hinweis zur DIN 18008
Hinweise zur Anwendung der novellierten Teile 1 und 2 der DIN 18008
In 2014/15 wurden die Erstausgaben der Teile 1 und 2 der DIN 18008 von 2010-12 in allen 16 Ländern als Technische Baubestimmungen eingeführt. Gemäß § 85a MBO/LBO und Abschnitt A 1.2.7 (M-)VVTB sind sie bei der Planung, Bemessung und Ausführung von Glaskonstruktionen mit linienförmig gelagerten Verglasungen zu beachten.
Ende April 2020 sind nun die novellierten Teile 1 und 2 der DIN 18008:2020-05 veröffentlicht worden. Sie gelten damit als anerkannte Regeln der Technik für linienförmig gelagerte Verglasungen und können privatrechtlich angewendet werden. Sie haben damit jedoch nicht die Erstausgaben von 2010-12 als Technische Baubestimmungen ersetzt. Öffentlich-rechtlich sind also weiterhin die Erstausgaben von 2010-12 anzuwenden.
Grundsätzlich ist das kein Problem, mit Ausnahme von folgendem Sachverhalt: Gegenüber den Erstausgaben enthalten die novellierten Teile diverse Neuerungen. Z.B. gelingt nun der Tragfähigkeitsnachweis vieler kleinformatiger Mehrscheiben-Isoliergläser (MIG) bereits mit herkömmlichem Floatglas, was nach den Erstausgaben oft nur mit höherwertigem ESG oder TVG gelingt.
Daher kann bei diesen kleinformatigen MIG ein Konflikt zwischen den Anforderungen der Technischen Baubestimmungen (Erstausgaben 2010-12) und denen der anerkannten Regeln der Technik (novellierte Teile 2020-05) bestehen: während die Technischen Baubestimmungen ggf. höherwertiges ESG oder TVG fordern, fordern die anerkannten Regeln der Technik nur herkömmliches Floatglas.
Da aber beide Anforderungen zu erfüllen sind, bedeutet das: Solange die novellierten Teile von den Ländern noch nicht als Technische Baubestimmungen eingeführt wurden, sind im Zweifelsfall die höherwertigen Glasarten zu wählen. Außer: alle im Sinne der MBO/LBO am Bau Beteiligten, d.h. Bauherr, Planer, Unternehmer etc., vereinbaren mit der zuständigen Bauordnungsbehörde die Anwendung der novellierten Teile 1 und 2 der DIN 18008:2020-05.
Ungeachtet dessen ist nach wie vor derjenige für die Glasbemessung sowie für die Erbringung der nach MBO/LBO vorgeschriebenen bautechnischen Nachweise verantwortlich, der hierfür ein Angebot abgegeben und den Zuschlag erhalten hat. Das ist in der Regel der Fenster-, Fassaden- oder Metallbauer.
Glasdickenempfehlungen von Isolierglasherstellern und Glashändlern sind keine bautechnischen Nachweise, sondern unverbindliche Vordimensionierungen, die kein Ersatz für die nach MBO/LBO vorgeschriebenen bautechnischen Nachweise sind. Denn diese dürfen in der Regel nur von bauvorlage- bzw. nachweisberechtigten Fachplanern erstellt werden (vgl. §§ 65-66 MBO/LBO).
Unsere Angebote beziehen sich daher auf die kundenseitig angegebenen Glasaufbauten bzw. – wenn kein Glasaufbau angegeben ist – auf einen Standardaufbau ohne Berücksichtigung der jeweiligen Anwendung. Bautechnische Nachweise sind in unseren Angeboten nicht enthalten.
23.06.2020
GFTröpfchenschutz
GF Tröpfchenschutz
Der Glas Fritz Tröpfchenschutz aus einem 6 mm starkem Einscheibensicherheitsglas schützt Sie, Ihre Mitarbeiter und auch Kunden vor Viren, die über eine Tröpfcheninfektion weitergeben werden wie z.B. das Corona-Virus.
Durch das optimale und schnelle Einstecken der Scheibe in die zwei aus hochwertiger Buche gefertigten Standfüße ist das Produkt vielfältig einsetzbar wie beispielsweise in Apotheken, Geschäften des Einzelhandels, Banken, Tankstellen etc.
Glas? Warum kein Kunststoffglas? – Wir haben die Erklärung
Im Gegensatz zu Kunststoffen wie Acrylglas ist Glas ein antibakterielles und langlebiges Produkt. Zum Putzen werden häufig Desinfektionsmittel verwendet. Diese enthalten Ethanol, das die Oberfläche von Kunststoffen angreift und zu Rissen führt.
- Individuelle Maße
- Vielfältiger Einsatzbereich
- Keine Montage
- Antibakteriell, hygienisch
Varianten:
- Schutz ohne Ausschnitt
Diese Variante steht auf den Holzfüßen, so dass sich ein 3 cm hoher Spalt für die reibungslose Übergabe von Dokumenten ergibt
- Schutz mit Ausschnitt (Foto)
Durch den 30 x 15 cm großen Ausschnitt ermöglichen wir Ihnen das Durchreichen von beispielsweise Geld, Kartenlesegeräten oder sonstigen größeren Gegenständen.
Bei Bestellungen und Fragen wenden Sie sich bitte direkt an:
+49 7621 9316 0 info@glas-fritz.com
wasseraufbereitung
Im ersten Quartal 2018 wurde die neue Wasseraufbereitungs-Anlage der italienischen Firma I.M.M.M.E.S. in Betrieb genommen. Durch das geschlossene Kreislaufsystem gelingt es Glas Fritz den Anteil an täglichem Frischwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz so gering wie möglich zu halten. Das Schleif- und Kühlwasser wird über verschiedene Filtersysteme rund um die Uhr aufbereitet, um ständig gleichbleibende Schleifwasserqualität für die Glasbearbeitung der Maschinen zu generieren. Die aktuelle Systemkapazität liegt nach Herstellerangaben bei ca. 85 m³ in der Stunde.
Damit bei einem System-Überschuss das Schleifwasser nicht unkontrolliert abfließen kann, wird dies vor der Rückführung in das Abwassernetz zuerst gereinigt, um dann glasklar (keine Trinkwasser Qualität) in die Kanalisation zu fließen. Dieser Prozess wird komplett ohne den Zusatz von chemischen Flockungsmitteln gewährleistet.
Somit tragen wir auch in diesem Bereich zur Umweltschonung bei.
Sehen Sie unsere Wasseraufbereitung in Aktion unter dem Punkt Umwelt.